Wie funktioniert der Bürgerentscheid?

Der Gemeinderat hat am 19. Oktober 2016 beschlossen, dass am Sonntag, 19. März 2017, ein Bürgerentscheid über den Bau einer Fußgängerhängebrücke stattfindet.

Gesetzesgrundlagen:
• § 21 Gemeindeordnung Baden-Württemberg
• § 41 Kommunalwahlgesetz

➜ Wer darf abstimmen?

Es gelten dieselben Regelungen wie für die Gemeinderats- und Oberbürgermeisterwahlen:

  • Abstimmungsberechtigt sind alle Einwohnerinnen und Einwohner mit deutscher Staatsangehörigkeit oder eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union,
  • die das 16. Lebensjahr vollendet haben
  • und seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnung in Rottweil leben.

➜ Gibt es die Möglichkeit der Briefwahl?

Ja, wer die Briefwahl nutzen möchte, muss spätestens bis Freitag, 17. März 2017, 18.00 Uhr den Briefwahlantrag stellen. Die Stimmunterlagen müssen spätestens am Abstimmungstag, also am 19. März 2017, um 18.00 Uhr, im Rathaus eingegangen sein.

➜ Wie wird die Abstimmung entschieden?

  • Die Mehrheit der abgegebenen Stimmen entscheidet (mehr als 50% der Stimmen)
  • Gleichzeitig muss diese Mehrheit jedoch mindestens 20% (Abstimmungsquorum) der Abstimmungsberechtigten entsprechen, um rechtsgültig zu sein (§ 21 Absatz 7 Gemeindeordnung)
  • Erreichen weder die Ja- noch die Nein-Stimmen das Abstimmungsquorum, ist der Bürgerentscheid ungültig und die Entscheidung fällt an den Gemeinderat zurück.

➜ Was bedeutet das in Rottweil?

Von den Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Rottweil sind derzeit 19.842 Personen abstimmungsberechtigt*. Die Mehrheit der abgegebenen Stimmen muss also mindestens 3.969 Stimmen (Abstimmungsquorum von 20%) erreichen, damit der Bürgerentscheid gültig ist. Der Bürgerentscheid hat die Wirkung eines endgültigen Beschlusses des Gemeinderats. Erreicht der Bürgerentscheid das Abstimmungsquorum, sind Oberbürgermeister und Gemeinderat für drei Jahre an den Beschluss gebunden.

* Stand bei Redaktionsschluss

 

➜ So sieht der Stimmzettel aus:

Zeit bis um Bürgerentscheid

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WAHL-AUTOMAT HÄNGEBRÜCKE ROTTWEIL

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Jugend-Info "Deine Stimme zählt"

Beim Bürgerentscheid zur Hängebrücke dürfen bereits Jugendliche ab 16 Jahren wählen. Das städtische Kinder- und Jugendreferat (KiJu) und der Stadtjugendring bieten daher am Dienstag, 14. März, eine Infoveranstaltung für jugendliche Wähler an. Gemeinsam mit den Moderatoren vom Polis Institut aus Stuttgart sollen Jugendliche zur Teilnahme am Bürgerentscheid motiviert werden. Los geht’s um 18 Uhr beim Stadtjugendring im Parkhaus.

Ort: Stadtjugendring im Parkhaus am Nägelesgraben, Rottweil
Datum: 14. März 2017
Beginn: 18.00 Uhr

 

Bürgerentscheid

Wie funktioniert der Bürgerentscheid?
Erfahren Sie auf dieser Seite alle wichtigen Informationen rund um den Bürgerentscheid am 19. März 2017.

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